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unternehmer wäre, wenn letztere sich nicht zur Richtigstellung herbei—
lassen, an Stelle der Bestätigung der Richtigkeit der Genossenschafts—
vorstand aufmerksam zu machen.
Der erforderliche Formularbedarf einschließlich der in der Ge—
meinde sofort zu erlassenden Bekanntmachung wird den Bürgermeister—
aämtern durch den Genossenschaftsvorstand zugehen; etwaiger weiterer
Bedarf wäre dortselbst rechtzeitig anzumelden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind die abgeschlossenen Ver—
—AV
an den Genossenschaftsvorstand einzusenden. (R. 8.)
Kgl. Bezirksamt:
Merkkle.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.