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Dist rikts gemeinde Waldmohr.
Verteilung
der Distriktsumlagen für das Jahr 1904
Nach der Zusammenstellung des k. Rentamtes Homburg
betragen die Prinzipalsteuern inel. Steuerbeischlägen zu
Beginn des Etatsjahres 1904:
a. der Gemeinden
b. des k. Finanzärars und
1) Forstrealitätenstatus
2) Uebrige Besitzungen
zwar:
o. des k. Landgestüts
d. des k. Bergärars
Zusammen.
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8706236
4582 95
8 35
oꝛe ss
268257
—D —
—2
Nach dem durch hehe k. Regierung am 20. Februar 1904
abgeschlossenen Voranschlage für das Jahr 1904 sind
umzulegen:
1) Für Distrikts-Armenzwecke nach Art. 69 des
Voranschlages
3240.
2) Für distriktive Zwecke nach Art. 80 des Voran⸗
schlages 44560 -
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