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Die Richtigkeit der Unterschrift ist unter Beisetzung des Ge—
meindesiegels zu beglaubigen.
* Die Quittungen und Empfangsbescheiniguugen sind alsbald
mit Bericht über Vollzug des Auftrags anher zu senden.
Behufs Anweisung der 2. Hälfte der Präbenden sind die vor—
geschriebeuen Lebensbescheinigungen bis läugstens 20. August
1904 vorzulegen.
Kgl. Bezirksamt:
J. V.
Merckle.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.