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die einzelnen Bezirke und die für dieselben aufgestelllen Tesinfektoren
bekannt gemacht sind.
Die Bürgermeisterämter werden nunmehr beauftragt, diejenigen
Personen, welche sich s. Zt. zur Uebernahme der Desinfektorstellen
bereit erklärt haben, sofort von der demnächstigen Einberufung zu
den Kursen zu verständigen und sie anzuweisen, ihre Einberufung
abzuwarten.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.