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Nr. 2070 X.
Homburg, den 16. Juli 1804.
Circular s 135.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Bekämpfung des Typhus in der
Pfolz, hier die Ausbildung der Des—
infektoren.
Unter Bezugnahme auf das Circular Nr. 258 v. J. 1903
erhalten die Bürgermeisterämter davon Kenutnis, daß inhaltlich h.
Regierungs-Entschließung v. 8. Juli l. Irs. Nro. 16189 I die
Einberufung derjenigen Personen, welche sich . Zt zur Uebernahme
der Funktion eines Desinfektors bereit erklärt haben, zu einem
an der k. bakt. Außenstation in Kaiserslautern abzuhaltenden zwei—
tägigen Instruktions- und Ausbildungs- Kurse dem—
nächst erfolgen wird.
Zu einem Kurse werden in der Regel 15— 20 Personen einge—
rufen und wird den betr. Personen s. Zt. durch die Bürgermeister—
ämter noch rechtzeitig vorher Mitteilung zugehen.
Ausrüstung zu den Kursen ist nicht erforderlich; für die Teil—
nahme werden Gebühren nicht erhoben.
Die hienach noch erwachsenden Kosten, welche wohl lediglich
aus der Entschädigung für Reiseauslagen, für Auslagen am Orte,
für Verdienstentgang und dergl. bestehen und deshalb nicht erheblich
ins Gewicht fallen werden, sind, soweit die betr. Personen hierauf
Anspruch erheben als Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung von den
betreffenden Gemeinden zu tragen. Wo Bezirke gebildet sind, sind
die Kosten auf die einzellen Gemeinden — etwa nach der Seelen—
zahl — auszuschlagen.
Mit der Verteilung der Kosten ist jedoch noch zuzuwarten, bis