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nützung, gleichviel durch wen, 3 Löffel nachzugießen; auch ist
das Sitzbrett tüchtig zu reinigen.
4) Im Hausgang ist eine Bütte mit Kresolseifenlösung aufzu—
stellen (1)/3 Liter Kresol auf 10 Liter Wasser), in welche alle
vom Kranken benützten oder bei seiner Pflege gebrauchten
waschbaren Bekleidungsstücke vollständig einzutauchen und in
welcher sie 12 Stunden lang zu lassen sind. Keine Aus—
leerung eines Kranken darf auf offene Dungstätten, auf die
Straße, in den Stall oder in die Nähe eines Brunnens ge—
langen.
Kgl. Bezirksamt:
Stoöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.