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Wunsch auch gegen die vorschriftsmäßige Quittung durch die
Gemeinde zu verabfolgen.
Schließlich wird auch sonst auf bereitwillige Unterstützung der
beteiligten Offiziere und Beamten zur Erleichterung ihrer Aufgabe,
insbesondere durch die Grundbesitzer, die Herrn Geistlichen, Lehrer
u. s. w. gerechnet. Das Lehrpersonal ist daher sofort
entsprechend zu verständigen und vom Beginn der Ar—
beiten im Gemeindebezirke in Kenntnis zu setzen. Den
Pfarrämtern wird gesonderte Mitteilung zugehen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.