Full text : 1904 (0005)

235

Nr. 1721 X.

Homburg, den 11. Juni 19804

Circular M 115

tönigliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff.
Reise des Generalstabs der Armee.

Inhaltlich hoher Regierungs-Entschließung vom 7. Afd. Mts.
Nr. 13938 M. wird auf der diesjährigen Generalstabsreise, die am
12. dss Mts. beginnt, voraussichtlich die Pfalz berührt werden.
Da eine sichere Vorausbestimmung der Quartiere wegen der
Eigenart der Generalstabsreisen nicht möglich ist, hat die k. Regierung
dem Chef des Generalstabs der Armee die Ermächtigung erteilt,
durch die Quartiermacher mit den Gemeinden in unmittelbaren Ver—
kehr zu treten.
——
offiziere, 2 Militärintendanten, 8 Hauptleute, 3 Bureaubeamte, 65
Unteroffiziere und Mannschaften mit 85 Pferden.
Außer Quartier wird Verpflegung für Unteroffiziere und
Maunschaften, Futter für Pferde und zur Gepäckbeförderung Vor—
spann angefordert.
Den Gemeinden wird bar erstattet, die Vergütung für:
1) Quartier der Offiziere und Beamten (einschließlich Burschen),
2) Verpflegung der Unteroffiziere und Mannschaften,
3) Vorspann.
Für Quartiere der Unteroffiziere und Mannschaften (außer
Burschen), Stallung und Futter werden Bescheinigungen im Namen
des Chefs des Generalstabes der Armee erteilt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.