Full text : 1904 (0005)

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Ich ersuche, die Gemeinde darauf aufmerksam zu machen, daß
diese roten Zettel, gleichfalls entsprechend ausgefüllt werden müssen
und daß sie nicht abgetrennt werden dürfen.
Hinsichtlich der Kontrolle der Erhebung und der Rückleitung der
Fragebogen ist Ziffer 7 und 8 der obenbezeichneten Ministerial-Ent—
schließung sorgfältig zu beachten. Dabei wolle insbesondere dafür Sorge
getragen werden, daß zur Vorlage an das k. Statistische Bureau
ausschließlich die mit roten Zettel versehenen Formu—
lare benützt werden (ckr. Abs. 1 Ziffer 2 der den Formularen auf
der Rückseite beigedruckten Bemerkungen), in welchen diesamtlich die
bezüglichen Anbauflächen des Vorjahres 1903 handschriftlich einge—
tragen worden sind, nicht aber diejenigen Formulare, welche keine hand⸗
schriftliche Eintragungen des diesseitigen Amtes ersehen lassen und
kein rotes Beiblatt haben. Erstere bilden ein notwendiges Vergleichs—
material sowohl für die erste Kontrolle seitens der Verwaltungsbehörde
als auch für die weitere Bearbeitung im k. Statistischen Bureau.
Letztere sollen nach Ausfüllung in der Gemeinderegistratur auf—
bewahrt werden und lediglich zur späteren Vergleichung und zu etwa—
igem Gebrauche der Gemeinde dienen (efr. Abs. 2 Ziff. 2 der Be—
merkungen).“

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks
            
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