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Nr. 1568 X.
Homburg, den 28. Mai 1904.
Circular M IIo.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Bezirksinspektionen für die Feuerwehren
der Pfalz pro 1903.
Nachstehend folgt Auszug aus einer h. Regierungs-Entschließung
vom 24, Mai 1904 Nro. 8609 M bez. Betr. zur Kenntnisnahme,
entsprechenden Beachtung und Verständigung der Feuerwehrkommandos
und Verwaltungsräte.
1) Im Interesse einer gedeihlichen Entwickelung des Feuerwehr⸗
wesens und zur sachgemäßen Abstellung vorhandener Mängel
ist die Mitwirkung der Gemeindebehörde unbe—
dingt nötig, bei den Hauptübungen und insbesondere bei
den Inspektionen sollte nie ein Vertreter der Gemeinde
fehlen. Die Gelegenheit, vorhandene Maängel an Ort und
Stelle zu sehen und die Möglichkeit, sachgemäße Rücksprache
wegen Verbesserungen nehmen zu können, wirkt besonders
förderlich.
2) Nachdrücklich ist darauf hinzuwirken, daß bei jeder Uebung
die Disziplin strengstens eingehalten werde. In letzterer
Richtung ist in einzelnen Fällen Klage geführt worden.
Die Bürgermeister und Verwaltungsräte sind, soweit ver—
anlaßt, auf ihre Verpflichtungen aufmerksam zu machen und
anzuweisen, die von den Kommandanten gemeldeten Diszi—
plinverletzungen stets nach Maßgabe der Feuerlöschordnung
zu behandeln.
3) Mehrfach wurde die Wahrnehmung gemacht, daß bei nicht
uniformierten Feuerwehren die notwendigen Armbinden