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Nr. 1507 X.
Homburg, den 24. Mai 1904.
Circular M 109.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Handhabung der Lebensmittelpolizei.
Aus dem Jahresberichte der öffentlichen Untersuchungsanstalt
für Nahrungs- und Genußmittel für das Jahr 1903 wurde ent—
nommen, daß seitens mancher Ortspolizeibehörden der Handhabung
der Lebensmittelpolizei nicht diejenige Aufmerksamkeit geschenkt wird,
welche diese nach der Wichtigkeit des Gegenstandes verdient.
Wenn auch nunmehr alljährlich in einer großen Anzahl von
Gemeinden des Amtsbezirkes eine eingehende Visitation der hier in
Betracht kommenden Geschäfte durch Beamte der öffentlichen Unter—
suchungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel in Speyer stattfindet,
so ist zur Erzielung nachhaltiger Erfolge auf diesem Gebiete trotzdem
auch die fortgesetzte, eifrige Mitwirkung seitens der Orts—
polizeibehörden unbedingt geboten.
Die Bürgermeisterämter werden deshalb auf die ihnen nach Art.
71 der Gemeindeordnung obliegende Verpflichtung den Verkehr mit
Lebens- und Genußmitteln zu überwachen, mit dem Auftrage hinge—
wiesen, diesem Gegenstande die erforderliche Aufmerksamkeit zuzuwenden
und insbesondere im Benehmen mit der k. Gendarmerie die betr.
Geschäfte mindestens in jedem Vierteljahre einer eingehenden
Besichtigung zu unterstellen.
Die Führung der Vormerkungsbücher wird bei den Gemeinde—
visitationen genauestens kontrolliert werden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisteraͤmter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.