Full text : 1904 (0005)

182

Homburg, den 24. Mai 1804.

GFircular Ms 105

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Die Bekämpfung der Maul- und
Klauenseuche

Nachstehend folgt Abdruck einer Bekanntmachung kgl. Regierung
vom 12. April d. Irs. nebenbez. Betreffs (Nr. 10 d. Kr-A.Bl.)
zur öffentlichen Bekanntgabe und genauesten Darnachachtung.
Bei dem gegenwärtig sehr günstigen Stand der Maul- und
Klauenseuche im Deutschen Reiche und bei dem Umstande, daß diese
Seuche in der Pfalz z. Z. vollständig erloschen ist, erscheint Ver—
anlassung gegeben, dem Wiederauftreten der Seuche durch schnelle
und kräftige Maßregeln entgegenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist bis auf weiteres in folgender Weise zu
verfahren:
1. Die schnelle und sichere Bekämpfung der Seuche ist nur
möglich, wenn die Anzeigen von jedem Seuchenausbruche oder
dem Verdachte eines solchen der Polizeibehörde sofort nach
dem Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen ohne jeden
Verzug erstattet werden.
Die Viehbesitzer sind auf diese Verpflichtung durch wieder—
holte Veröffentlichungen in den Bezirksamtsblättern und tun—
lichst auch in solchen Blättern, die in landwirtschaftlichen
Kreisen viel gelesen werden, hinzuweisen und auf die Folgen,
die eine Verletzung der Anzeigepflicht nach sich zieht, auf—
merksam zu machen.
2) Die Distriktspolizeibehörden haben nach erfolgter Anzeige
oder, wenn sie auf anderem Wege von dem Ausbruche oder
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.