Full text : 1904 (0005)

175

Nr. 1404 X.

Honmburg, den 13. Mai 1904.

Circular M I10l.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Feuersicherheit.

Die Bärgermeisterämter werden beauftragt, dafür Sorge zu
tragen, daß bei der Aufstellung von Buden, welche zu größeren
Menschenansammlungen bestimmt sind, auf Messen, Märkten und bei
anderen Anlässen die im Interesse der Feuersicherheit und der Sicher—
heit der Besucher erforderlichen Auflagen gemacht und zur Ausführung
gebracht werden.
Dies gilt insbesondere von solchen Anlagen, in welchen zur Er—
zeugung von Licht oder Kraft oder zu sonstigen Zwecken Lokomobilen,
Motore und dergl. verwendet werden, oder wo, wie z. B. bei kine—
matographischen Darbietungen, die Art der Vorführung selbst mit
ihren begleitenden Umständen mehr oder weniger feuergefährlich ist.
In dieser Richtung wird auf F 28 Abs. 5 der ministeriellen
Vollzugsanweisung zur Gewerbeordnung vom 7. Februar 1898
(M.A.Bl. S. 77 ff.) verwiesen, wonach die Ortspolizeibehörden
bei Erteilung der erforderlichen Erlaubnis zu erwägen haben, ob
nicht zugleich dem Unternehmer die Einhaltung sachgemäßer Bedingungen
vorzuschreiben sei.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An
die Büuͤrgermeisterämter
des Bezirks.
            
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