Full text : 1904 (0005)

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wie es dem Charakter einer Jubiläumsausstellung angemessen erscheint,
in einem Rückblick auf das künstlerische Schaffen des letzten Jahr—
—V
schmack und Lebensführung zur Darstellung gebracht werden.
Die Ausstellung wird demnach umfassen: Gewerbeerzeugnisse,
Rohstoffe, Halbfabrikate und Veredelungsmittel, Modelle und Zeich—
nungen für das Bau- und Ingenieurwesen, das Maschinenwesen,
die Elektrotechnik und die chemische Industrie in ihrer vielgestaltigen
Anwendung in der Großindustrie und im Kleingewerbe, Werke der
Malerei und Bildhauerei, der Architektur und des Kunstgewerbes,
das Verkehrswesen, wie es sich im Eisenbahn-, Post⸗, Telegraphen⸗
und Telephonbetrieb zeigt, das gesamte Volksbildungwesen
von der Hochschule bis zur Volksschule, Museen- und
sonstigen Sammlungen aus Staats- und Privatbesitz, das Staatsbau—
wesen, Forstwesen und Bodenkultur, Bergbau, Hütten- u. Salinenwesen,
Militärwesen, Medizinal-, Sanitäts- und Rettungswesen, Wohlfarts—
einrichtungen, Arbeiterschutze und alle auf die Förderung des Hand⸗
werks abzielenddn Einrichtungen, Theater und Musik, Sport und
Gefundheitspflege.
Die Gegenstände werden nicht wie im Jahre 1896 nach Re—
gierungskreisen, sondern nach Industriezweigen geordnet,
zur Ausstellung gebracht.
Bedingung für die Zulassung der Ausstellungsgegenstände ist,
daß sie entweder ganz oder doch in der Hauptsache in Bayern
entstanden sind. Bei Vorführung größerer Arbeitszweige, Ap⸗
parate und Anlagen können dazu benötigte Werkzeuge, Instrumente
und Maschinen, auch wenn sie außerbayerischen Ursprunges sind, mit
benützt werden. Ihre Zulassung ist auch da statthaft, wo sie einen
untrennbaren Bestandteil eines im Lande selbst erzeugten Apparates
bilden. Die Beurteilung solcher Werkzeuge und Maschinen durch
das Preisgericht unterbleibt.
Im Vollzuge einer h. Regierungsentschließung ergeht der Auf⸗
trag, alle Kreise der Gemeindeangehörigen auf das hochbedeutsame
            
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