Full text : 1904 (0005)

164

Ne. 1269 X.

Homburg, den 53. Mai 1904.

Circular c 94.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Abschaffung von Löschgeräten.

Die Einrichtung von Gemeinde-Wasserleitungen hat in manchen
Fällen den betreffenden Gemeindeverwaltungen beziehungsweise den
Ortsfeuerwehren Veranlassung dazu geboten, vermeintlich überzählige
und überflüssige Spritzen und Hydrophore zu verkaufen und zusammen—
hängend damit eine nicht unbedeutende Verringerung des Mann—
schaftsstandes ihrer Wehren eintreten zu lassen.
Diese Maßnahmen können jedoch auf keinen Fall gebilligt werden,
da bei Brandfällen Verhältnisse eintreten können, welche die Beibe—
haltung sämtlicher Spritzen und Eydrophore als dringend notwendig.
erscheinen lassen. Denn einmal wird es, wenn auch ein ausgedehntes
Hydrantennetz vorhanden ist, überall einige Plätze oder Stellen geben,
die von dem nächsten Hydranten sehr joeit weg liegen und so ein an
solchen Orten ausgebrochener Brand nur durch die Anwendung einer
Spritze erfolgreich bekämpft werden kann, zum anderen läßt aber auch
die Gefahr, daß an der Wasserleitung irgendwelche Störungen vor—
kommen, es geboten erscheinen, daß die gesammten Löschgeräte iu gutem,
jederzeit brauchbarem Zustande gehalten werden.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch nicht unterlassen, die
Gemeinden und Feuerwehren des Amisbezirkes insbesondere darauf
aufmerksam zu machen, bei Ankanf der aus solchen Anlässen seitens
anderer Gemeinden und Feuerwehren zu veräußernden Feuerspritzen
außerordentlich vorsichtig zu sein, da es sich bei derartigen Veräußerungen
vielfach um alte, in ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr ganz einwand—
freie Geräte handelt.
Die Kommandos der Ortsfeuerwehren sind hievon in geeigneter
Weise zu verständigen.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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