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Homburg, den 26. April 1904.
Circular M 89.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug der Unfallverhütungsvorschriften.
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Einem Ersuchen der Bayer. Baugewerks.Berufsgenossenschaft
in München entsprechend werden die Bürgermeisterämter hiemit be—
auftragt, die im Kreisamtsblatte Nro. 8 v. J. 1904 veröffentlichten
Unfallverhütungsvorschriften der genannten Berufsgenossenschaft in
geeigneter Weise in den Gemeinden bekannt zu machen und den Voll—
zug binnen längstens 14 Tagen anher anzuzeigen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.