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Nr. 1101 X.
Homburg, den 25. April 1904.
Circular M 87.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Rabattgewoöͤhrung bei dem Bezug von
Formblattein für den Tienstgebrauch.
Nach einer an das K. Staatsministerium des Innern für Kirchen—
und Schulangelegenheiten und an den Landtag gerichteten Eingabe
des Verbandes der Buchbindermeister Bayerns ist es vorgekommen,
daß der Inhaber eines Formularpapiergeschäftes den Bestellern per—
fönliche Vorteile auf Kosten der beteiligten Gemeindekassen ange—
boten hat, indem den ersteren der Abzug von 200/0 Rabatt an dem
Rechnungsbetrage gestattet wurde.
Wenngleich man es, soweit die Gemeindeverwaltungen des dies—
seitigen Amtsbezirk in Frage kommen, für ausgeschlossen hält, daß
derartige Manipulationen Eingang finden könnten, so wird doch im
Vollzuge einer Regierungs-Entschließung vom 8. Ifd. Mts. Nr. 8686
U auf das Unlautere jenes Geschäftsgebahrens hiermit ausdrücklich
hingewiesen.
Bei diesem Anlasse muß den Bürgermeisterämtern ausdrücklichst
empfohlen werden, ihren Bedarfan Formblättern, Schreibmaterialien
u. s. w. bei den ortsansässigen Geschäften zu decken, da dies
der Billigkeit entspricht und auch im Interesse der Erhaltung des
Geschäftsbetriebes und damit der Steuerkraft der Gemeinden gelegen ist.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
Au
die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.