Homburg, den 14. April 1904.
Circular.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Gesetzes vom 5. April
1888, die Haltung und Körung der
Zuchtstiere.
Im Hinblick auf 8 7 der Allerhöchsten Verordnung vom 16.
Juni 1888 Ziff. 16 bezeichneten Betreffs werden hiemit nachstehend
die Termine für die in den Gemeinden des Distrikts Landstuhl ab—
zuhaltenden Hauptkörungen mit dem Auftrage veröffentlicht, dieselben
in den beteiligten Gemeinden bekannt zu geben, dem gemeindlichen
Mitgliede des Körausschusses, sowie den Zuchtstierbesitzern, welche ihre
Zuchtstiere zur Körung angemeldet haben, besonders davon Mitteilung
zu machen und den Publikationsnachweis dem Vorsitzenden des Kör—
ausschusses, Herrn Distriktstierarzt Mayer in Landstuhl, vorzulegen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Distriktes Landstuhl.
Verzeichnis
der Körtermine im Distrikte Landstuhl pro 1904.
30. April: Landstuhl 8 Uhr vorm.
Oberarnbach —
Obernheim
2. Mai: Mittelbrunn.
Gerhardsbrunn
t
achm.