Full text : 1904 (0005)

144

Nr. 694 X

Homburg, den 12. April 1904

Cireular M 78

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Die Beschäftigung von Gehilfen und
Lehrlingen in Gast- und in Schank—
wirtschaften, hier die Jahresberichte
der Gewerbeaufsichtsbeamten.

Durch die Ministerial-Bekanntmachung vom 14. März 1902
Nro. 6303 bez. Betreffs (G.-V.“Bl. S. 122) sind die Ortspolizei—
behörden angewiesen worden, die den Bestimmungen der Bundesrats—
verordnung vom 22. Januar 1902 bez. Betreffs (R.G.Bl. S.
33/34) unterliegenden Gast- und Schankwirtschaften in ein Ver—
zeichnis aufzunehmen und diese Betriebehalbjährl ich mindestens
riñner Acdentlichen und nach Bedarf auch außerordentlichen Kon—
krolblen in Bezug auf Befolgung dieser Vorschriften zu unterstellen.
Die Bürgermeisterämter werden deshalb beauftragt, diese ordent
lichen Kontrollen, die sich selbstverständlich nur auf solche Betriebe
zu erstrecken haben, in welchen fremde, nicht zur Familie des Be—
triebsinhabers gehörige Hilfskräfte (Kellner, Kellnerinnen, Aufwart—
mädchen, Zimmermädchen Köche, Köchinnen u. s. w.) beschäftigt
werden, alljährlich bis längstens 1. Juli bez. 1. De—
zember vorzunehmen und das Datum der Revissonen in den ein—
ganzs erwähnten Verzeichnissen vorzumerken. —
Ferner haben die Bürgermeisteraͤmter alljãhrlich, erstmals⸗
für das Jahr 1904, bis längstens 1. Dezember die Zahl
der durch sie kontrollieren Gast- und Schankwirtschaften
sowie die Zahl der vorgenommenen Kontrollen behufs
            
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