Full text : 1904 (0005)

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zu beseitigen; der Teil mit den besonderen Vorschriften für Dresch—
maschinen ist auch fernerhin verwendbar.
Die Bürgermeisterämter werden zugleich angewiesen binnen
läugstens 5Tagen dem K. Bezirksamt anzuzeigen, daß
am Gemeindehaus bezw. an der Gemeindetafel der einzelnen na ment—
lbich zu bezeichnenden Gemeinden sowie in jeder Ortschaft
derselben „die neuen Unfallverhütungsvorschriften der land- und forstw
Berufsgenossenschaft (Kr.-A.-“Bl. 1904 Nr. 7) in Plakatform öffent—
lich angeschlagen und die älteren Vorschriften abgenommen worden
sind“

AM

Schließlich werden die Bürgermeisterämter zwecks Verständigung
etwaiger sonstiger Interessenten noch darauf hingewiesen, daß weitere
Eremplare der Unfallverhütungsvorschriften in der besonders empfehlens—
werten Plakatform von der Georg Kranzbühler'schen Druckerei
(Nachfolger A. Dickert) in Speyer auf direkte Bestellung um 10 5.
für das Stück portofrei direkt geliefert werden, wenn die Bestellung
gemeindeweise und längstens bis Eude April 1904 unter portofreier
Einsendung des Betrages (bei kleineren Beträgen auch in Briefmarken)
erfolgt.

In Heftform können weitere Exemplare um 10 5 für das
Stück, solange der Vorrat reicht, von der landwirtschaftlichen Berufs—
genossenschaft durch Vermittlung des K. Bezirksamtes bezogen werden.
Bestellungen wären gelegentlich der obenerwähnten Vollzugsanzeigen
anzugeben.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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