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anlassen, soweit dieselben noch nicht Mitglieder des landwirtschaftlichen
Vereins sind, ihren Beitritt zu demselben anzumelden.
Ich hoffe, daß das Vorgehen des landwirtschaftlichen Bezirks—
ausschusses wesentlich zur Verbesserung der Zuchtstierhaltung im Bezirk
beitragen wird, daß dasselbe aber auch andrerseits dem landwirtschaftlichen
Verein neue Mitglieder zuführen wird.
Anmeldungen zum Beitrifst in den landwirtschaftlichen Verein
wollen bei den Bürgermeisterämtern oder beim unterfertigten Amte
angebracht und von ersteren jeweils sofort anher vorgelegt werden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.