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Hombdaig, den 21. März 1904
Circular M 30.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Vetreff:
Kinderarbeit in gewerblichen Vetrieben.
Unter Bezugnahme auf das CEircular Nro. 17 vom laufenden
Jahre wird bekannt gegeben, daß der erstmalige Bedarf an Arbeits—
karten für schulpflichtige Kinder näch dem vorgeschriebenen
Formular durch das unterfertigte Amt vermittelt wird.
Die Bürgermei terämter werden hiermit angewiesen, ihren Bedarf
an Arbeitskarten umgehend als Notiz anher anzuzeigen. Es erscheint
angezeigt, daß bei jedem Bürgermeisteramt, je nach der Größe des
Bürgermeistereibezirles, etwa 10 — 20 solcher Arbeitskarten für
künftigen Bedarf vorrätig gehalten werden.
Ferner haben sich die Bürgermeister mit den veorgeschriebenen
Verzeichnissen über die ausgestellten Arbeitskarten
und über diejenigen Betriebe, in welchen fremde
Kinder beschäftigt werden. (Beilagen 1 und 3 zur hehen
Ministerial- Vollzugsbet. vom 20. Dezember 1903, G- u. VeBl.
S. 681), welch' letztere bei Buchdrucker Zorn dahier erhältlich sind,
zu versehen.
Des weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, daß im Verlage
von C. Brügel u. Sohn in Ansbach eine Handausgabe des
ReichsgesetzesüberKinderarbeit in gewerbl. Betrieben,
herausgegeben von K. Bezirksamtmann Th. Stöhsel zum Preise
von 2A. 80 . erschienen ist, welche neben den Erläuterungen zu
diesem schwierigen Gesetze noch eine Zusammenstellung sämmtlicher z. Zt.
geltender Bestimmungen über die Beschäftigung von jugendlichen Ar—