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Homburg, den 223. März 1904.
Cireular M64.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Außerordentliche Visitation der Steuer—
und Gemeinde-Einnehmerei Steinwenden.
Anläßlich der außerordentlichen Visitation der nebenbezeichneten
Einnehmerei wurde wiederum beanstandet, daß die bürgermeister—
amtlichen Controllregister der zur fraglichen Einnehmerei gehörigen
Gemeinden nicht ordnungsgemäß geführt werden, vielfach Auslassungen,
wie die Angabe des Vorauschlag-Artikels in Rubrik 2 sowie ver
spätete Einweisungen, irrige Buchungen und Durchstreichungen auf—
weisen. Auch wurde wahrgenommen, daß bei einem Bürgermeister—
amte der Portoersparnis halber die Uebung eingeführt, daß die Akten
und Erhebungsurkunden nicht nach Vorschrift des F42 der Gemeinde—
Rechnungs-Vorschriften binnen 8 Tagen nach deren Anfertigung oder
Empfang dem Einnehmer gegen Bescheinigung zugestellt, sondern
diese Belege ohne Controlregister an die Einnehmerci abgegeben werden
und letztere hierüber gelegentlich der Lokalerhebung in der Gemeinde
Bescheinigung erteilt.
Indem auf das Unzulässige eines solchen Verfahrens aufmerksam
gemacht wird, erhalten die Bürgermeisterämter den Auftrag künftig—
hin den Vorschriften in den FH 41, 42, 48 uud 44 der Gemeinde—
Rechnungs-Vorschrifsten in allen Teilen genaueste Beachtung
zu schenken bei Vermeidung unnachsichtlicher Einschreitung mit Tis—
ciplinarstrafen in Gemäßheit des 8 45 der angeführten Vorschriften
für jede wahrgenommene Unregelmäßigkeit.
Auch werden die Einnehmereien zur strengster Beachtung des
Schlußsatzes von Circular Nr. 45 vom Jahre 18090 hingewiesen.