Full text : 1904 (0005)

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G.-B) zu erzwingen. Daß dem Bürgermeisteramte die Militärpapiere
vorgelegen haben, ist in den Frembenbögen ausdrücklich zu konstatieren.
Bei gewissenhaftem Vollzuge dieser Anordnung, welcher gelegent—
lich der Gemeindevisitationen kontrolliert werden wird, wird in der
Angelegenheit der Rückwanderer end lich Ordnung geschaffen werden.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Buͤrgermeisteraͤmter
des Bezirks.
            
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