gir. 383 X.
domburg, den 15. Mätz 1904
ssireular 83 56.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Gemeindearchive.
Die Bürgermeisterämter werden im Vollzuge einer hohen Re—
gzierungsentschließung vom 23. v. Mts. darauf aufmerksam gemacht,
daß bei leihweiser Abgabe von gemeindlichen Urkunden, Akten und
Rechnungen mit größter Umsicht verfahren werden muß, und daß die
Ausleihung jedenfalls nur auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses
sowie nur an ganz zuvberlässige Persönlichkeiten gegen Empfangsschein
erfolgen darf.
Ferner werden die Bürgermeisterämter angewiesen, die Nach—
forschungen nach gemeindlichen Archivalien, von welchen manche
Stücke erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit aus den Registraturen
verschleppt und in die Hände von Privaten geraten sind, fortzusetzen
und den Gemeindeeinwohnern zu empfehlen, daß sie in ihrem
Besitze befindliche alte Urkunden ꝛc. nicht an herumziehende Händler,
welche mit Vorliebe und um geringes Geld solche Papiere an sich zu
bringen suchen, veräußern sondern dem Gemeindearchibe einverleiben.
Wenn noch Archivalien aufgefunden werden bezw. in den Be—
sitz der Gemeinden gelangen, sollten dieselben behufs Sichtuug und
Verzeichuung an das K. Kreisarchiv, Speyer eingesendet, oder es
sollte wenigstens in Kürze an diese Behörde hierüber berichtet werden,
damit an Ort und Stelle durch einen Archivbeamten Nachschau ge—
halten werden kann.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Buͤrgermeuterämter
des Bezirks.