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MAr. 727 X.
Homburg, den 11. März 1904
sircular 4 55.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Vetreff:
Vollzug des Schlachtvieh- und Fleisch—
beschaugesebes pem 33. SAunt 1660.
Der K. Kreistierarzt hat bei Vornahme der diesjährigen Ne—
visionen in mehreren Fleischbeschaubezirken jestgestellt, daß die Nieren
bei Schlachtlieren in vielen Fällen nicht untersucht worden sind.
Dieselben sind aber gemäß g 23 Ziftser 9 der Andführungs—
bestimmungen Anzu besichtigen.
Beinder Untersuchung der Mieren sind zu beachten: die tröße,
Beranterungen der Farbe, Entzüudung der Nieren und des Nieren«
beckend, Hülsenwürmer und Tuberknlose.
Zum Zwecke der sicheren Beurteilung der Brauchbarkeit der
Mieren als Nabrungömittel sind aber dieselben aus ihrer Fettkapsel
zu loösen.
Hinsichtlich der Voklösung der Nieren aus den gettkapselnsem
pfieblt es sich, die Voolösung durch den Besitzer oder dessen Vertreter
vornehmen zu hassen, damit dieser keinen Anlasz hat, über Entwertung
deb Fleisches durch unsachgemäsze Herausnahme der Mieren ausd den
KMapfeln zu klagen.
Hie vobelöpung geschieht am schönendsten unmittelbar nach der
Schlachtung, solange dag Fellgrwwebe in der Mirrensettkapsel noch
nicht erstarrt ist.
Neinertt wird auodrücklie, «
Fasseln, Tebsen, Stieren, Ka
Riegen und Pferden da