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Nr 673 X.
Homburg, den 14. März 1904.
Cireular M 54.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Portopflicht der Standesämter.
Den Bürgermeisterämtern wird hiemit bekaunt gegeben, daß zu—
folge einer Entschließung der Generaldirektion der k. b. Posten und
Telegraphen, Abt J. in München, alle Sendungen der Aufsichtsbe—
hörden mit Standesamtsformularien an die Gemeinden bezw. Standes—
ämter, sowohl bei der Brief- als Packetpost der Portopflicht unter—
liegen.
Es werden daher für die Folge die Standesamtsformularien
an die Standesämter unter der Bezeichnung „Portopflichtige Dienst—
sache“ zugehen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämten
ded Bezirks.