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ANr. 612 X
Circular M
Homburg, den 5. Maärz 1804
—50.
RKönigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Revision und Berichtigung der Wähler—
listen für die Wahl der Landtags⸗
Abgeordneten
In den Monaten März und April sind nach Art. 7 des Ge—
setzes über die Wahl der Landtagsabgeordneten vom d 1
die Wählerlisten zu revidiren und zu berichtigen, sowie vom 1. bis
einschließlich 15. April öffentlich aufzulegen.
Es ist darauf zu achten, daß die bezüglichen Anordnungen gen au—
estens vollzogen werden, wobei insbesondere auf Circular Nr. 34
und 69 vom Jahre 1881 und Nr. 19 vom Jahre 1882 verwiesen
wird.
Die vorgeschriebenen Bescheinigungen sind bis längstens 20.
April ds. Irs. anher einzusenden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.