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Homburg, den 27. Februar 1904.
Cireular M 46.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Fleischbeschaugesetzes;
hier Prüfung der Fleischbeschauer.
Gemäß F 10 Abs. 2 der Prüfunssvorschriften für die Fleisch—
beschauer haben sich die nicht zu den approbirten Tierärzten zählenden
Fleischbeschauer bis spätestens 4. April 1904 einer Prüfung vor dem
Bezirkstierarzte zu unterziehen.
Indem nachstehend die Termine zu dieser Prüfung bekannt ge—
geben werden, ergeht der Auftrag, die bei den einzelnen Gemeinden
beigesetzten Fleischbeschauer gegen zu den gemeindeamtlichen Akten zu
nehmenden Nãchwels aufzufordern, sich an den bezeichneten Terminen
jeweils morgens 8 Ahr beim k. Bezirkstierarzte in Homburg pünkt—
lich einzufinden. I
7. März (Montag)
1) Altenkirchen
2) Bann
3) Bechhofen
1) Bruchmühlbach
5) Brücken
10. März (Donnerstag)
6) Dunzweiler
7) Erbach
8) Frankenholz
9) Gimsbach
10) Glanmünchweiler
11. März (Freitag)
4141) Gries
12) Hauptstuhl