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Die angemeldeten Gesuche um Zurückstellung und Befreiung sind
bis längstens 20. März sorgfältig instruiert mit Ladungs—
Nachweis — nach Formular — in Vorlage zu bringen. Hiezu
wird bemerkt, daß in den Gesuchen auch anzugeben ist, ob und ev.
welche Unfall-, Alters-, Invaliden- ꝛc. Rente oder Pensionen die
Gesuchsteller beziehen.
Etwaige Gesuche um zeit- und bedingungsweise Zurückstellung von
Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzrese rve, sowie
Zurückstellungsgesuche von ausgebildeten Landsturmpflichtigen
II. Aufgebots (Fd 118, 3, 122 und 128 der Wehrordnung), —
nicht zu verwechseln mit Gesuchen um Befreiung von den Uebungen,
welche jederzeit beschieden werden können, — sind vollständig vor—
bereitet bis zum gleichen Termine vorzulegen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.