Full text : 1903 (0004)

89

Die angemeldeten Gesuche um Zurückstellung und Befreiung sind
bis längstens 20. März sorgfältig instruiert mit Ladungs—
Nachweis — nach Formular — in Vorlage zu bringen. Hiezu
wird bemerkt, daß in den Gesuchen auch anzugeben ist, ob und ev.
welche Unfall-, Alters-, Invaliden- ꝛc. Rente oder Pensionen die
Gesuchsteller beziehen.
Etwaige Gesuche um zeit- und bedingungsweise Zurückstellung von
Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzrese rve, sowie
Zurückstellungsgesuche von ausgebildeten Landsturmpflichtigen
II. Aufgebots (Fd 118, 3, 122 und 128 der Wehrordnung), —
nicht zu verwechseln mit Gesuchen um Befreiung von den Uebungen,
welche jederzeit beschieden werden können, — sind vollständig vor—
bereitet bis zum gleichen Termine vorzulegen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.