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Da die Voranschläge der Gemeinden für das Jahr 1903 mehr—
fach bereits abgeschlossen sind, so können die betr. Beiträge für das
laufende Jahr, wenn ein besonderer Kredit hiefür unter Kap. VII.
„Ausgaben für Wohlthätigkeit“ nicht zur Verfügung steht, mit Zu—
stimmung der Gemeinderäte aus dem der Gemeindeverwaltung zur
Verfügung gestellten Betrage oder aus dem allgemeinen Budget—
Ueberschusse bestritten werden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.