Full text : 1903 (0004)

77

Nr. 521 W.

Homburg, den 13. Februar 1808.
Cireular Is 39.

Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Fürsorge für Findelverlassene und
Waisenkinder

Durch die Regieruugsentschließung vom 6 Januar 1885 Nr.
5180 Fuwurde angeordnet, daß die Verträge über die auf Kosten
des Kreises erfolgende Verpflegung von Findelverlassenen und Waisen—
kindern von den Bürgermeisterämtern in zweifacher Ausfertig—
ung nach dem vorgeschriebenen Formulare abzuschließen
seien.

Nach erholter Genehmigung der kgl. Regierung ist eine Aus—
fertigung des Vertrages an die Pflegeltern hinauszugeben.
Es hat nun wiederholt zu Weiterungen geführt, weun diese
Vorschriften seitens der Bürgermeisterämter nicht beachtet wurden..
Namentlich war dies der Fall, wenn die Verpflegungsverträge
mit Wohlthätigkeits- und Erzichungsanstalten abgeschlossen, diesen
aber nach der erfolgten Genehmigung der kgl. Regierung von den
Bürgermeisterämtern keine Ausfertigungen der Verträge zugestellt
wurden.
Um derartize Schwierigkeiten für die Folge hintanzuhalten,
wird die kgl. Regierung von jetzt ab in Fällen der zuletzt genannten
Art den betreffenden Wohlthätigleitsanstalten die für sie bestimmte
Vertragsausfertigung jeweils unmittelbar zustellen.
Werden Verpflegungs- bezw. Lehrverträge mit Privaten abge—
schlossen, so hat es bei dem seitherigen Verfahren sein Bewenden.
Dies wird den Bürgermeisterämtern im Vollzuge einer hohen
Entschließung der kgl. Regierung vom 2. dss. Mts. bekannt gegeben.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An
die Bürgermeisterämter
des Bezirls
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.