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Homburg, den 11. Februar 1908
Cireular M 34.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Der Vellzug des Schulbedarfsgesetzes
vom 28. Juli 1802, hier den Art.
22. betr.
—— —
Unter Bezugnahme auf das Circular Nro. 2 vom 1. Januar
ifd. Irs. folgt nachstehend Abdruck einer neuerlichen hohen Bekannt—
machung der kgl. Regierung, Kammer des Innern, vom 29. vor.
Mts., Kreisamtsblatt S. 9, zur sofortigen Verständigung des Lehrer—
personalo, welches dieselbe in die Rescriptenbücher einzutragen hat.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks
Bekanntmachung.
An die sämtlichen Kgl. Bezirksämter, Distrikts- und
Lokalschulinspektionen und an das Lehrpersonal der
Volksschulen des Regierungsbezirkes.
Nach Abs. XIII der Regierungs-Entschließung vom 18. De—
zember 1902 Nr. 30056 K (Kreisamtsblatt 1902 S. 191), welche
auch in gegenwärtiger Nummer des Kreisamtsblattes abgedruckt ist,