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Homburg, den 11. Februar 1903.
Circular M 33.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Schutzmoßregeln gegen di⸗Gefahren
eleltrischer Oberleitungen.
Die Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in welchen elektrische
Beleuchtungs- und Kraftuͤbertragungsanlagen bestehen oder dem—
nächst errichtet werden (so zu Homburg, Landstuhl, Mittelberbach,
Frankenholz, Ramstein) werden hiermit angewiesen, die Entschließung
des Kgl. Staatsministeriums des Innern für Kirchen und Schulan—
gelegenheiten vom 14. Januar Ifd. Is. bezeichneten Betreffs (Kultus—
Ministerialblatt S. 68) dem gesammten Lehrerpersonal zur genaueste
Darnachachtung und Eintrag im Rescriptenbuch zu eröffnen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Vürgernseistermter
des Amtsbezirls.