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Armouta, den 9. Zannar 1u03.
Circular c 26.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Pfälzische Frühjahrs-Saatgutmärkte
für 1903.
Zur Erleichterung des Bezuges von gutem Saatgute veranstaltet
der landwirtschaftliche Kreisausschuß auch in diesem Jahre in der
Pfalz Frühjahrs-Saatgutmärkte an folgenden Orten und Tagen:
In Kandel am 15. Februar; Billigheim am 16.; Kai—
serslautern am 17.; Grünstadt am 18.; Landau am 19.;
Frankenthal am 20.; Alsenz und Germersheim am 22.;
Zweibrücken am 26.; Mutterst adt am 28. Februar; Pir—
massens am 1.; Kusel am 6. März.
Zweck der Märkte ist:
a. Bekanntgabe und Vermittlung guter Bezugs- und Absatz—
quellen von Saatfrüchten;
d. Vergleichung der Erzeugnisse der einzelnen Produzenten zum
Zwecke der Belehrung und Nacheiferung.
Gegenstände der Früjahrs-Saatgutmärkte sind: Sommerweizen,
Sommerroggen, Gerste, Hafer, Mais, Hülsenfrüchte, Klee-, Grassamen
und sonstige Sämereien, Kartoffeln.
Als Aussteller wird Jeder zugelassen, der sich den von dem
Kreis-Ausschusse gestellten Bedingungen unterwirft, gleichviel, ob der—
selbe innerhalb oder außerhalb der Pfalz seinen Wohnsitz hat.
Die Saatgutmärkte werden nur mit einer Probe von jeder an—
gebotenen Sorte beschickt, welche für sämtliche Märkte genügt. Wroben
sind bis längstens 12. Februar d. J. an das Sekre—