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Nr. 3566 W.
Homburg, 24 Dezember 1803
Cireular 258.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Bekämpfung des Typhus in der Pfalz—.
Um beim Auftreten der Typhuskrankheit ein weiteres Umsich—
greifen derselben oder nach deren Erlöschen ein Wiederaufflackern
derselben zu verhüten, ist es geboten, daß in den Wohnungen der
Erkrankten eine äußerst gründliche, von sachverständiger Hand vor—
genommene Desinfektion stattfindet. Das k. Bezirksamt wird daher
künftighin gemäß Art. 67 des P.-St.“G.«B. Desinfektionen nur dann
als entsprechende ansehen, wenn dieselben von geprüften Des—
infektoren vorgenommen sind.
Zu diesem Zwecke sollen möglichst in jedem Bürgermeistereibe—
zirke eine hiezu geeignete Person, wozu sich in erster Linie appro—
bierte Bader, Barbierer, Mitglieder ron Sanitätskolonnen Gemeinde—
diener und sonstige Ortspolizeibedienstete eignen, aufgestellt werden,
die sodann an einem von der k. bakteriologischen Außenstation
Kaiserslautern abzuhaltenden Unterrichtskurse teilzunehmen hätten.
Für Teilnahme an diesem Kurse werden Gebühren nicht erhoben,
die Entschädigungen für die Dienstleistungen der Desinfektoren werden
später festgesetzt.
Es ergeht deshalb der Auftrag, binnen 5 Tagen eine zur
Uebernahme dieser Funktion bereite und geeignete Persönlichkeit des
Bürgermeistereibezirles anher in Vorschlag zu bringen und deren