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Mur. 3544 M.
Homburg, ven 17. Dezember 1903.
Circular M 256.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Der Betrieb von Getreidemühlen.
Die Firma C. Brügel und Sohn in Ansbach hat die Bundes—⸗
ratsverordnungen vom 26. April 1899 und 15. November 1903,
den Betrieb von Getreidenmühlen betr. behufs Aushangs in den
Getreidemühlen in Plakatform — das Exremplar zu 5 R — in
Druck erscheinen lassen.
Unter Bezugnahme auf Circular Nr. 249 vom 5. Dezember
l. Irs. ergeht der Auftrag, die beteiligten Mühlenbesitzer hievon
entsprechend zu verständigen. Der Vollzug jener Vorschriften ist
entsprechend zu überwachen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.