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Bekanntlich findet aber rohe Schwefelsäure und rohe
Salzsäure in den verschiedensten Gewerben ausgedehnte Verwen—
dung. So werden sie von Spenglern (Klempnern), Bleiloöͤtern, Elek—
trotechnikern, Kupferschmieden, Installateuren und sonstigen Metallar—
beitern zum Löten und Beizen von Metallen benützt.
Alle diese Personen, welche berufsmäßig oder vorübergehend sich
der rohen Salzsäure oder Schwefelsäure bedienen, sind unter Um—
ständen der Gefährdung ihrer Gesundheit ausgesetzt. Diese Gefähr—
dung kann vermindert werden, wenn die beteiligten Kreise in ihrem
eigenen Interesse darauf halten, daß bei allen Verrichtungen, bei
denen rohe Schwefelsäure oder rohe Salzsäure benützt werden muß,
nurmehr arsenfre ie Säuren verwendet werden, und wenn zu diesem
Zwecke bei dem Bezug von Säuren auf Lieferung arsenfreier
Schwefel- und Salzsäure bestanden wird.
Dies ist aber um so leichter durchzuführen, als der Preisunter⸗
schied zwischen arsenhaltiger und arsenfreier Schwefelsäure und
Salzsäure nur gering ist. Es ist also sowohl der Handwerker als
der kleine Fabrikant ohne nennenswerte Opfer in der Lage, arsen⸗
freie Säuern zu beziehen, und dadurch sich und seine Arbeiter gegen
die Gefahr einer Vergiftung durch Einatmen von Arsenwasserstoff zu
schützen.
Speyer, den 27. November 1903.
K. B. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern:
v. Neuffer, K. Regierungs-Präsident.