Full text : 1903 (0004)

543

Nr. 34385 W.

Homburg, 15. Dezember 19083.

Cireular M 255.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Vergiftung durch Arsenwasserstoffe.

Nachstehend folgt Abdruck einer hohen Entschließung der k.
Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, vom 27. November l. Is.
bez. Betreffs zur Kenntnisnahme mit dem Auftrage, die Gewerbe—
treibenden vor der Verwendung arsenhaltiger Schwefelsäure und Salz—
säure zu warnen und dieselben unter Hinweis auf den geringen Preisunterschied
 zwischen arsenhaltiger und arsenfreier Schwefel- oder
Salzsäure aufzufordern, in ihrem eigenen Interesse künftighin nur—
mehr arsenfreie Säuren zu beziehen und zu verwenden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Nr. 21470 L

In neuerer Zeit wurden wiederholt Vergiftungserscheinungen
beobachtet, die nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen darauf
zurückzuführen sind, daß die erkrankten Personen bei ihrer Beschäftigung
Arsenwasser stoff eingeatmet hatten. Dieser Arsenwasserstoff ist
ein im höchsten Grade giftiges Gas. Es bildet sich, wenn arsen—
haltige rohe Schwefel- oder Salzsäure in verdünntem
Zustande mit Metallen (Zink, Blei und Eisen) in Verbindung ge—
braacht wird.
            
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