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hdomburg, den 10. Dezember 1903.
scireular 4g 253.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Ortspolizeibedienstete.
Bei Vorlage der Gemeinderatsbeschlüsse über die Aufstellung von
Ortspolizeibediensteten (Polizeidiener, Gemeindediener, Feldhüuͤter,
Waldhüter, Nachtwächter, Totengräber) pflegen die zur Würdigung
der Frage, ob die Bestätigung zu erteilen oder zu versagen sei, er—
forderlichen Angaben meist sehr unvollständig zu sein.
Bei künftigen Vorlagen dieser Art ist daher stets genau anzu—
geben:
1) Vor- und Zuname des Gewählten,
2) Geburtsort und Geburtstag desselben,
3) Bisheriger Beruf sowie etwaige Nebenbeschäftigungen,
4) Familienstand und Familienverhältnisse,
5) Aeußerung über körperliche und geistige Rüstigkeit, Militär—
verhältnis und Leumund,
6) Vermogensverhältnisse,
7) Gehalt.
Behufs Aufstellung und Evidenthaltung eines Verzeichnisses über
die Ortspolizeibediensteten des Amtsbezirks ist bis 10. Januar
1904 nach dem Stande vom J1. Jannar 1904 zu berichten:
a. Wer für jede einzelne der obengenannten 6 Kategorien
von Polizeibediensteten aufgestellt ist,
b. wann die Betreffenden geboren sind,