Full text : 1903 (0004)

—X

HYombura, den 3. Dezember .
Circular M 250.

Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff⸗
Anmeldung und Besichtigung der
Hunde im Jahre 1904.

Unter Bezugnahme auf die oberpolizeilichen Vorschriften über
die Visitation der Hunde vom 21. Juni 19041 (K.“A.-Bl. S. 119)
folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Besichtigung
der Hunde im Jahre 1904 mit dem Auftrage, diese Termine gehörig
bekannt zu machen und das Weitere nach Maßgabe des Zirkulars
Nr. 74 vom 11. Dezember 1892 zu veranlassen. Für Abstellung
eines geeigneten Lokals, wobei wenn irgend möglich von der Benützung
eines Wirtslokals Abstand zu nehmen ist, für die Visitation und
einer Person zur Mithilfe bei Führung der Register ist Sorge zu
tragen. Die Hundebesitzer haben für die früher versteuerten Hunde
die Quittung vom Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine
vorzuführen, bissige Hunde mit einem Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage
vorher zu erfolgen.
Auch die Fleischbeschauer haben sich mit dem Tagebuch beim
k. Bezirkstierarzte rechtzeitig einzufinden.
Das Tagebuch muß fuͤr das Jahr 1903 abgeschlossen und die
Gesamtsumme der im Jahr 1903 (also einschließlich der Monate
Januar, Februar und Mäaͤrz) geschlachteten Tiere nach Gattungen
zusammengestellt, sowie die Zahl der Beanstandungen aufgeführt sein.
Die Bürgermeifterämter haben diese Bestimmung den Fleischbeschauern
verlässig bekannt zu geben.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.