macht. Bei der großen Bedeutung, welche der Haltung vorzuͤglicher
Zuchtstiere in Ausreichender Zahl für die Viehzucht zukommt,
gewärtige ich, daß in jeder Gemeinde für die Aufstellung von Zucht⸗
stieren bester Qualität Sorge getragen wird, wobei zu beachten ist,
daß auch unter günstigen Verhältnissen einem Zuchtstier in der
Regel nicht mehr als 100 Kühe und Kalbinnen zugewiesen werden
dürfen. Sobald also die Zahl der fasselbaren Kühe und Kalbinnen
die Zahl von 100 übersieigt, ist in der Regel die Aufstellung und
Haltung zweier Zuchtstiere geboten.
Bei der Vergebung der Fasselhaltung ist besonders darauf zu
achten, daß der Fasselhalter für Aufstellung nur besten Zuchtma—
terials, sowie für gute Warte, Pflege und Fütterung der Zuchtstiere
vollste Gewähr bietet und namentlich auch über eine zweckent⸗
sprechend, große Stallung, sowie einen nach außen abgeschlossenen
Sprungplatz verfügt.
Sogleich gebe ich bekannt, daß der landwirtschaftliche Bezirks⸗
ausschuß Homburg meiner Anregung entsprechend beschlossen hat,
gewissenhaften und fleißigen Fasselhaltern, soweit dieselben Mitglieder
des landwirtschaftlichen Vereins sind, für hervorragende Leistungen auf
dem Gebiete der gemeindlichen Zuchtstierhaltung Aufmunterungsprä—
mien in der Höhe von 30—50 Mark zu gewähren. Die bezüglichen
Anträge werden durch die Körkommissionen der 3 Distrikte dem land—
wirtschaftlichen-Bezirksausschuß zur Verbescheidung übermittelt werden.
Ich darf die Erwartung aussprechen, daß dieses Entgegenkommen des land⸗
wirtschaftlichen Bezirksvereins zur Verbesserung der Zuchtstierhaltung im
Bezirle wesentlich beitragen wird und daß andrerseits auch die Herrn
Bürgermeister meine Bestrebungen zur Hebung und Veredlung der
Viehzucht im Amtsbezirke verständnisvoll unterstützen werden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.