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Nr. 3488 W.
domburg, den 8. Dezember 1908.
Circular M 245.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Auswanderung nach Merxiko.
Aus Anlaß eines Spezialfalls wird in einem Berichte des
—DDVV
mentsverträge jeglicher Art in Mexiko nur dann Giltigkeit haben,
wenn sie vor einem Notar abgeschlossen und durch einen merikanischen
Konsul beglaubigt sind.
Im Vollzuge eines hohen Regierungsauftrags erhalten die
Bürgermeisterämter hievon mit der Weisung Kenntnigs, bei sich bietender
Gelegenheit Auswanderungslustige, insbesondere deutsche Arbeiter, die
sich nach Mexiko begeben wollen, hievon in geeigneter Weise zu ver—
ständigen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.