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Glatteis. Eine große Anzahl folgenschwerer Unfälle könnte dadurch
verhütet werden. Wenn die Ortspolizeibehörden selbst und
durch ihre Organe hier nachgehen und bei allen Anlässen im Sinne
der Unfallverhütungsvorschriften auf die Betriebsunternehmer einwirken,
nötigenfalls auch den Vertrauensmännern oder dem Genossenschafts—
vorstand Mitteilung machen wollten, könnte viel erreicht und verbessert
werden. Manchem Gemeindeangehörigen würde Leben oder Gesund—
heit und Arbeitsfähigkeit, mancher Familie die Stütze erhalten werden,
In diesem gemeinnützigen Bestreben dürften sie auch die verständnis—
volle Mitwirkung vieler einsichtsvoller Landwirte nicht vergeblich in
Anspruch nehmen. Die Vertrauensmänner der Berufsgenossen⸗—
schaft finden ohnehin gemäß F 20 des Statuts eine ihrer Aufgaben
darin, daß sie der Beachtung der Unfallverhuütungsvorschriften ihr
Augenmerk bei Unfalluntersuchungen nund sonstigen Gelegenheiten zu—
zuwenden haben. Beim Ankauf von Maschinen sollten die Be—
triebsunternehmer oder die den Ankauf vermittelnden Genossenschaften
strenge darauf sehen, daß die erforderlichen Schutzvorrichtungen ange—
bracht sind, und sich das durch die Verkäufer ausdrücklich (schriftlich)
gewährleisten lassen.
Die geringen Unbequemlichkeiten und Mehrkosten sollten der all—
gemeinen Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften nicht im Wege
stehen. Wie die anderwärts gemachten Erfahrungen erwarten lassen,
wird man sich an das Neue bald gewöhnt haben und durch die Vor—
teile fir Leben und Gesundheit wird die Mehrausgabe leicht aufge—
wogen.
Ich gewärtige zuverlässig, daß die Herrn Bürgermeister sich die
Durchführung jener Unfallverhütungsvorschriften bei ihren Gemeinde—
angehörigen ernstlichst angelegen sein lassen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.