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Homburg, den 80. November 1803.
Fircular M 242.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Kulturunternehmungen.
Nach F 20 Abs. 4 der Dienstes-Vorschriften vom 8. Mai
1903 Nro. 10016 L äfür die k. Bezirks-Kultur-Ingenieure ist außer
für die neu auszuführenden Kultur-Anlagen auch für die aus früherer
Zeit stammenden, genossenschaftlichen und gemeindlichen Bodenkultur—
anlagen ein Kataster anzulegen und evident zu halten.
Die Bürgermeisterämter werden demgemäß beauftragt, eine Zu—
sammenstellung der in Betracht kommenden Kulturunternehmungen
bis 25. Dezember J. Irs. anher einzusenden.
Dabei ist anzugeben:
1) Jahr der Anregung zu dem betreffenden Unternehmen,
2) Bezeichnung des Gemeindebezirks mit Flußgebict⸗ und Ge—
wannenbenennung,
3) Art der Kulturanlagen, ob Be— oder Entwässerung, Drainage—
anlage, Bachkorrektionen, Verbauungen ete.
M ob in Verbindung mit einer Flurbereinigung oder Feldweg⸗
regulirung,
5) Art der Bodenbenützung, ob Acker, Wiese, Weide etc.,
8) Umfang des einbezogenen Gebiets in metrischem Maße,
7) Kennzeichnung des Unternehmens, ob Gemeinde oder Ge—
nossenschaft,
8) Zeit der Ausführung,
9) Gesamtkosten,
10) Erfolg der Melioration, etwaige Wünsche über Verbesserungen.
Fehlanzeigen sind nicht erlassen.
Kgl. Bezirksamt:
Stohsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.