Full text : 1903 (0004)

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Homburg, den 28. Januar 1903.
Circular M 20.

Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Haltung und Körung der Zuchtstiere.
Unter Bezugnahme auf Ziff. 2 der Bekanntmachung des k.
Staatsministeriums des Innern und der Finanzen vom 16. Juni
1888 „die Haltung und Körung der Zuchtstiere betr.“ (Ges.- u.
V.-Bl. S. 488) und Circular Nr. 66 von 1888, werden die Bürger—
meisterämter beauftragt, für fämtliche Gemeinden ihres Bezirks,
alljährlicham 14. Februar die Zahl der im Besitze jedes Einzelnen
befindlichen Kühe und der über ein Jahr alten Kalbinnen sorgfältigst
festzustellen, das Ergebnis sodann in einer Liste, nach Namen der
Besitzer und Zahl der Tiere zusammen zustellen und diese Liste zur
Einsichtnahme und Abgabe etwaiger Erinnerungen seitens der Vieh—
besitzer 8 Tage lang öffentlich aufzulegen.
Nachdem der hienach ermittelte Besitzstand sowohl für die Bei—
tragspflicht zur Beschaffung und Unterhaltung der Zuchtstiere als
auch zur Ermittelung des richtigen Verhältnisses zwischen der Zahl
—BV—
Deckung erforderlichen Zuchtstiere anderseits für die Dauer des ganzen
Jahres Maß zu geben hat, erwarte ich, daß bei Ermittelung der
Kühe und Kalbinnen und bei der Aufstellung der Verzeichnisse mit
—
Ueber den Vollzug ist bis zum 10. Februar jeden Jahres
unter Mitteilung der Zahl der ermittelten weiblichen Tiere sowie der
Zahl der zur Verwendung kommenden Zuchtstiere und deren Rassen
kurz zu berichten.
Die Termine sind im Terminkalender genau vorzumerken.
Im übrigen wird noch auf das Circular Nro. 118 von 1899, Haltung
 der Zuchtstiere betr, zur genauen Darnachachtung aufmerksam ge—
            
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