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Homburg, 27. November 1903.
Circular.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Schlachtvieh-⸗ und
Fleischbeschaugesetzes.
Die noch rückständigen Erklärungen der Fleischbeschauer beziehungsw.
Fleischbeschauerstellvertreter über die Bereitwilligkeit zur Fortführung
der Schlachtvieh- und Fleischbeschau auf Grund der neuen gesetzlichen
Bestimmungen (Circ. Nr. 2238 v. 31. Oktober 1903) sind bei
Meidung einer Ordnungsstrafe von 5 . nunmehr binnen
längstens 1 Woche anher vorzulegen.
Die Einteilung der Fleischbeschaubezirke ist aus dem Circular
Nro. 53 vom 5. März 1903 ersichtlich.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An die Bürgermeisterämter
Bann, Bechhofen, Erbach-Reiskirchen,
Homburg, Kirkel-Neuhäusel, Kottweiler⸗
Schwanden, Lambsborn, Miesenbach,
Mittelberbach, Reichenbach, Spesbach,
Steinwenden und Waldmohr.