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domburg, den 24. Rovember 1903.
Circular M235.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Unerlaubte Sammlungen.
Nachstehend folgt Abdruck einer höchsten Entschließung des k.
Staatsministeriums des Innern vom 29. Oktober 1908 Nro. 238316
(M.A.-Bl. S. 456) zur Kenntnisnahme und entsprechenden Dar—
nachachtung.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
4n
die Bürgermeisterämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.
Nr. 28316.
Bekanntmachung.
K. B. Staats-Ministerium
des Innern.
In neuerer Zeit haben wiederholt Kunsthandlungen, Verlagsan⸗
stalten und derartige Unternehmungen durch Reisende, namentlich auf
dem Lande, Haussegen, Heiligenbilder, Bücher, Kalender und ähnliche
Gegenstände verkaufen lassen, wobei, um das Publikum zum Kaufe
zu bewegen, unter Vorzeigung von Empfehlungsschreiben, Prospekten