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Nri 8144 W.
domburg, den 4. November 1908.
Cireular M 227.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Verkehr mit Motorfahrzeugen.
Nachdem in letzter Zeit vielfach Klagen darüber laut geworden
sind, daß durch das übermäßig schnelle Fahren von Motorfahrzeugen
wiederholt Beschädigungen fremden Eigentums sowie auch Gefährdungen
von Menschenleben vorgekommen sind, ergeht der Auftrag, die Be—
sitzer von Motorfahrzeugen gegen Nachweis, welcher zu den bürger—
meisteramtlichen Akten zu nehmen ist, wiederholt zur genauesten Be—
achtung der 99 6—8 der einschlägigen oberpolizeilichen Vorschriften
obom 7. Mai 1902 anzuhalten mit dem Beifügen, daß jede Verfehlung
gegen diese Bestimmungen, insbesondere das unerlaubt schnelle Fahren,
unnachsichtlich strafrechtlich geahndet werden wird.
Die Gendarmeriemaunschaften und Polizeiorgane haben die Be—
achtung dieser Vorschriften sorgsam zu kontrollieren und etwaige
Uebertretungen der angezogenen Bestimmungen unnachsichtlich zur
Strafanzeige zu bringen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
UAn
die Bürgermeisterämter
und ek. Gendarmeriestationen
des Bezirks.