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Homburg, den 31, Oktober 1908.
Circular MG 223.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Schlachtvieh- und Fleisch
beschaugesetzes, hier Prüfung der
Fleischbeschauer.
Gemäß F 10 Abs. 2 der Prüfungsvorschriften für die Fleisch—
beschauer haben sämtliche Laienfleischbeschauer des Bezirkes, welche
am 1. April c. mit Ausübung der Fleischbeschau betraut waren,
bis längstens 1. Oktober lK. J. sich bei dem betr.
Bürgermeisteramt zu erklären, ob sie auf Grund der
neuen Bestimmungen die Schlachtvieh- und Fleischbe—
schau fortführen wollen. Diejenigen Fleischbeschauer, welche
sich in diesem Sinne gemeldet haben, haben bis spätestens 1. April
nächsten J. vor dem beamteten Tierarzt eine Prüfung
abzulegen. Diese Prüfung erstreckt sich auf den praktischen Teil
der in 9 9 der Ausführungsbestimmungen B ügeforderten Kenntnisse,
welche in 5 7 näher präzisiert sind. (Vergl. Circular Nro. 17
vom 20. Januar 1903 S. 34.)
Nachdem weitaus die meisten Fleischbeschauer mit ihren diesbe—
züglichen Erklärungen im Rückstande sind, ergeht nunmehr an die
Bürgermeisterämter der Auftrag, binnen längstens einer
Woche die noch rückständigen Erklärungen der Fleischbeschauer an—
her vorzulegen.
Damit sich übrigens die Prüflinge bis zur Prüfung, welche
voraussichtlich Mitte März nächsten Jahres stattfindet, entsprechend
vorbereiten können, empfiehlt sich für dieselben die Anschaffung